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Darlehensverträge mit Söhnen
Darlehensverträge mit Söhnen (§ 4 Abs. 4, § 20 EStG)
Die Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen einer Personengesellschaft und den volljährigen, finanziell unabhängigen Söhnen der Gesellschafter, bei denen die Darlehensbeträge aus zuvor von den Gesellschaftern geschenkten Mitteln herrühren, richtet sich nach den gesamten Umständen des Falles unter Berücksichtigung des Fremdvergleiches. Die Kürze zwischen der Schenkung und Darlehensgewährung begründet keine unwiderlegbare Vermutung für die gegenseitige Abhängigkeit der beiden Verträge (BFH , IV R 58/99 in BB 2001, 665).