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VfGH plant Maßnahmen gegen vorzeitige Veröffentlichungen
„Latenzzeit" zwischen Beschluss und Zustellung soll verkürzt werden
(APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird zu Beginn seiner Juni-Session Maßnahmen gegen vorzeitige Veröffentlichungen von Erkenntnissen beraten. Sie zielen in die Richtung, dass die Öffentlichkeit früher als bisher VfGH-Entscheidungen erfährt, erklärte Präsident Ludwig Adamovich in einer Pressekonferenz. Zum Fall der vorzeitigen Veröffentlichung des Erkenntnisses über die Ambulanzgebühren vor der Wiener Wahl hat Adamovich am 1. Juni der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt.
Was jetzt weiter geschieht, ist Sache der Staatsanwaltschaft, sagte Adamovich. Jedenfalls wolle er sich nicht auf das „Pingpongspiel" einlassen, ob erst der Gerichtshof oder erst die Staatsanwaltschaft initiativ werden muss.
In der Sachverhaltsdarstellung hat Adamovich keinen konkreten Verdacht geäußert, wer die Entscheidung des VfGH Mitte Mai vorzeitig - also bevor das Erkenntnis den Betroffenen zugestellt wurde - an die Öffentlichkeit getragen hat. Das sei angesichts der Vielzahl der Abläufe im VfGH „nicht rekonstruierbar". Aber jedenfalls liege „nach menschlichem Ermessen eine Verletzung der Pflicht zur Amtsverschwieg...