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Investmentfonds: Blasebalgmodell
• Über das so genannte Blasebalgmodell hat der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Erkenntnis vom , 95/14/0035, abgesprochen, woraus sich ergibt, dass bei der Ausgabe von Investmentfondsanteilen der Betrag des Ausgabepreises, der auf den Ertragsausgleich entfällt, als „Einsatz" des Anteilszeichners anzusehen ist, welcher diesem in der Folge durch Ausschüttungen aus dem Fonds zurückgezahlt wird. - (§ 23 Abs. 1 InvFG 1963), (Abweisung)
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