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Notwendiges Betriebsvermögen
• Wirtschaftsgüter, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung stellt, gehören grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen der Gesellschaft. Auch wenn das Wirtschaftsgut nicht der Gesellschaft gehört, kann es Betriebsvermögen darstellen, es gehört zum betrieblichen Sondervermögen des Gesellschafters. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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