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VwGH-Verfahren: Einstellungsbeschluss
•Ein Einstellungsbeschluss hat auch hinsichtlich der Frage der Rechtzeitigkeit der Nachholung des versäumten Bescheides durch die vor dem VwGH belangte Behörde materielle Rechtskraft. – (§ 36 Abs. 2 VwGG), (Abweisung)
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