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Gewährung von Abkommensvorteilen an beschränkt Steuerpflichtige
Gewährung von Abkommensvorteilen an beschränkt Steuerpflichtige
Im Gefolge des EuGH-Urteils Rs. C-307/97 Saint Gobain vom ist die Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit Schreiben vom an das BMF herangetreten, aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und der Standortsicherung – ungeachtet der unmittelbaren Geltung primären Gemeinschaftsrechts – legistische Maßnahmen vorzubereiten, um die österreichische Rechtslage dem EuGH-Urteil entsprechend anzupassen. Nach Ansicht des Fachsenats ist im nationalen Recht vorzusehen, dass auch bei beschränkter Steuerpflicht – und hier insbesondere und vor allem bei den betrieblichen Einkunftsarten – Österreich dieselben Abkommensvorteile gewährt, wie wenn es sich um eine in Österreich ansässige Person handelt. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist der nationale Gesetzgeber dazu verpflichtet, ungeachtet der unmittelbaren Geltung von Gemeinschaftsrecht die nationale Rechtslage dem Gemeinschaftsrecht unverzüglich anzupassen.