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Devisengesetz: Auskunftspflicht
•Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem Erkenntnis vom , 94/17/0297, mit ausführlicher Begründung dargelegt hat, rechtfertigt die Auskunftspflicht nach § 20 Devisengesetz eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses im Rahmen der devisenrechtlichen Aufgaben der belangten Behörde. – (§ 20 DevG), (Abweisung)
(, 0303)