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SWK 1, 1. Jänner 2000, Seite 1

Devisengesetz: Auskunftspflicht

Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem Erkenntnis vom , 94/17/0297, mit ausführlicher Begründung dargelegt hat, rechtfertigt die Auskunftspflicht nach § 20 Devisengesetz eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses im Rahmen der devisenrechtlichen Aufgaben der belangten Behörde. – (§ 20 DevG), (Abweisung)

(, 0303)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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