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Berechtigt eine "elektronische Rechnung" zum -Vorsteuerabzug?
E-Mail wird durch sichere elektronische Signatur zur Rechnung i. S. d. § 11 UStG
Ausschließlich elektronisch übermittelte „Rechnungen" konnten bisher nicht alleine zum berechtigten Vorsteuerabzug führen. Es musste immer eine Urkunde – zumindest eine Sammelabrechnung – physisch an den Abnehmer übergeben werden. Durch die gesetzlich geregelte „sichere elektronische Signatur" im Signaturgesetz ist es m. E. nunmehr möglich, dass eine
E-Mail als Rechnung i. S. d. § 11 UStG gilt.
Weltweit kann man Bemühungen der Gesetzgeber verfolgen, mit den neuen Technologien in der Gesetzgebung Schritt zu halten. Unter anderem haben die EU-Kommission sowie der Kongress der USA Regelungen über eine elektronische Unterschrift erlassen. E-Commerce und E-Business sollen national und international belebt werden. Österreich hat bereits vor der Veröffentlichung der endgültigen EG-Richtlinie die Kodifizierung im ab dem gültigen Signaturgesetz (SigG, BGBl. I Nr. 190/1999) vorgenommen, um nicht nur das Vertrauen der Bürger in die elektronischen Medien zu stärken, sondern auch das der öffentlichen Hand.
In diesem Beitrag soll die Detailfrage behandelt werden, ob eine elektronische Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigen kann.
Unternehmerische Lieferungen oder sonstige Leistungen (in der Folge Leistung) konnten bisher nicht ausschließ...