Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1, 1. Jänner 2000, Seite 1

Zahlungen an Devisenausländer

Im Zeitraum 1992 – 1994 waren Zahlungen an Devisenausländer mit Wohnsitz im Irak und Libyen nur mit gesonderter Bewilligung der Oesterreichischen Nationalbank zulässig. – (§ 20 Abs. 1 DevG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...