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Überführung eines Betriebes ins Sonderbetriebsvermögen -
Sachverhalt der Anfrage
Die Unternehmensnachfolge soll in der Weise vorbereitet werden, als eine KG oder KEG gegründet wird, wobei der vorgesehene Betriebsnachfolger als Vollhafter und der bisherige Einzelunternehmer als Teilhafter beteiligt ist. Der Einzelunternehmer verpachtet seinen gesamten Betrieb an die KG (KEG).
Einkommensteuerliche Würdigung
Das UmgrStG (Art. IV) kommt nicht zur Anwendung, weil keine Überführung des Betriebes in das Gesellschaftsvermögen stattfindet.
Repräsentiert das Sonder-BV eines Mitunternehmers einen Teilbetrieb, ist in der unentgeltlichen Übertragung auf eine andere Person eine Übertragung gemäß § 6 Z 9 lit. a EStG 1988 zu erblicken; eine Gewinnrealisierung wird dadurch nicht ausgelöst (z. B. SWK-Heft 9/1996, Seite A 190). Gleiches gilt umso mehr, wenn der Einzelunternehmer seinen Betrieb in sein Sonder-BV bei der KG (KEG) überführt. Die Überführung eines Betriebes ins Sonder-BV ist nicht mit einer Betriebsaufgabe verbunden. Die dazu ergangene Rechtsprechung ist anwendbar (). (