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Die Auslegung der Pauschalierungsverordnungen
Gemeinsame Mitteilung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und des Bundesministeriums für Finanzen
In einem Gespräch zwischen Vertretern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und dem Bundesministerium für Finanzen wurden diverse Auslegungsfragen im Zusammenhang mit den Pauschalierungsverordnungen eingehend erörtert. Im Folgenden werden die akkordierten Inhalte der Gesprächsergebnisse wiedergegeben. Im Bundesministerium für Finanzen wird auf der Grundlage der im Folgenden dargestellten Ergebnisse ein umfassender Pauschalierungserlass ausgearbeitet. Mit seinem Erscheinen ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
I. Den Verordnungen gemeinsame Fragestellungen
1. Verhältnis der Pauschalierungsverordnungen zueinander
Die Inanspruchnahme der Pauschalierungen kann für Zwecke der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer jeweils unabhängig voneinander erfolgen.
Treffen die Anwendungsvoraussetzungen für mehrere Pauschalierungsregelungen zu, kann der Steuerpflichtige, jeweils nach Einkommensteuer- und Vorsteuerpauschalierung unterschiedlich, frei wählen, ob und welche der in Betracht kommenden Pauschalierungen er in Anspruch nimmt.
Das Wahlrecht kann für jede Einkunftsquelle gesondert ausgeübt werden. So z...