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Erstausgabepreis von Investmentfondsanteilen
Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass es die Rechtsmeinung, wonach unter Erstausgabepreis im Sinne des § 14 Abs. 5 Z 3 lit. e letzter Satz EStG der Ausgabepreis anlässlich des konkreten Erwerbes (= Anschaffungskosten) zu verstehen ist, nicht teilt. Unter Erstausgabepreis ist immer der anlässlich der Auflage des Fonds erzielte erste Ausgabepreis zu verstehen. (