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SWK 29, 10. Oktober 2000, Seite 705

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen

Erstausgabepreis von Investmentfondsanteilen (§ 14 Abs. 5 Z 3 lit. e letzter Satz EStG 1988)

Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass es die Rechtsmeinung, wonach unter Erstausgabepreis im Sinne des § 14 Abs. 5 Z 3 lit. e letzter Satz EStG der Ausgabepreis anlässlich des konkreten Erwerbes (= Anschaffungskosten) zu verstehen ist, nicht teilt. Unter Erstausgabepreis ist immer der anlässlich der Auflage des Fonds erzielte erste Ausgabepreis zu verstehen. (

Doppelstellung eines Stifters als Vorstand der Privatstiftung und als Geschäftsführer einer Tochterkapitalgesellschaft der Privatstiftung (§ 22 Z 2 EStG 1988)

Nach § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 besteht eine wesentliche die Lohnsteuerpflicht unterdrückende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bei einer mindestens 25%igen Nennkapitalbeteiligung. Die Beteiligung durch Vermittlung eines Treuhänders oder einer Gesellschaft steht der wesentlichen Beteiligung gleich. Unter „Gesellschaft" im Sinne der Bestimmung kann eine Privatstiftung nicht verstanden werden, da der Stifter an ihr keine Beteiligung besitzen kann und der faktische Einfluss des Stifters als Vorstand der P...

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