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SWK 29, 10. Oktober 2000, Seite 691

Sind Studiengebühren für ein Universitätsstudium Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten?

Diskriminierung der Universitäten verfassungswidrig

Karl Temm

Mit dem Wintersemester 2001/2002 sollen an Österreichs Hochschulen und Fachhochschulen Studiengebühren eingeführt werden. Das wurde von der neuen Bundesregierung überraschend bekannt gegeben – und sofort Gegenstand heftiger Diskussionen. Hier soll diese Maßnahme aber nicht Diskussionsgegenstand sein, sondern nur Anstoß für die Frage, ob es sich bei den Kosten für ein Universitätsstudium, zu denen ab dem Wintersemester 2001/2002 eben auch Studiengebühren gehören, um steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten handelt.

1. Gesetzliche Regelung

Die Abzugsfähigkeit von Aus- und Fortbildungskosten ist in § 4 Abs. 4 Z 7 EStG (Betriebsausgaben) bzw. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG (Werbungskosten) geregelt. Laut § 4 Abs. 4 Z 7 EStG sind „Aufwendungen des Steuerpflichtigen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit" Betriebsausgaben. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG enthält die entsprechende Regelung im Bereich der Werbungskosten.

Diese Regelungen sind ein Produkt der Steuerreform 2000 und gelten erstmals für das Veranlagungsjahr 2000. Nach der alten Rechtslage waren nur Fortbildungskosten steuerlich absetzbar. Mit der Steuerreform 2000 kam es somit grundsätzl...

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