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SWK 29, 10. Oktober 2000, Seite 103

ErbSt: einheitliches Rechtsgeschäft

Werden jemandem mehrere Vermögensgegenstände zugewendet (im Beschwerdefall zwei Hälfteanteile an einer Liegenschaft), so bildet dieser Vorgang i. S. d. Erbschaftssteuergesetzes dann eine Einheit, wenn er nach dem Parteiwillen und den objektiven Gegebenheiten als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen ist. – (§ 3 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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