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SWK 29, 10. Oktober 2000, Seite 182

Änderungen bei den Vorauszahlungen und Einführung der Anspruchsverzinsung

Vorauszahlungen sollen an das Steuerergebnis heranführen

(BMF) – In den letzten Tagen wurde die geplante Anhebung der Vorauszahlungen für das Jahr 2001 bei der Einkommensteuer und bei der Körperschaftsteuer als „Schröpfaktion, als unverschämter Griff in die Taschen der Steuerzahler" u. a. bezeichnet. Dies gibt zu folgender Klarstellung Anlass:

Mit den Vorauszahlungen wird jener Steuerbetrag beglichen, der wahrscheinlich auf ein Jahr entfällt. Die Vorauszahlungen werden pauschal von jener Steuer abgeleitet, die bei der letzten Veranlagung herausgekommen ist. Nun leiten sich die derzeit geltenden Vorauszahlungen für das Jahr 2001 von den Veranlagungsergebnissen des Jahres 1999 oder früheren Jahren ab. In diesen Jahren waren die ab 2001 vorgesehenen Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung (Wegfall des Investitionsfreibetrages, Einschränkung bei der Rückstellungsbildung, Verlängerung der Gebäudeabschreibung, Einschränkung bei den Verlustvorträgen) noch nicht wirksam. Erstmals werden die Steuerzahlungen für das Jahr 2001 diese Änderungen widerspiegeln. Sie werden daher höher sein als die derzeitigen Vorauszahlungen für 2001, die sich aus „alten" Veranlagungsjahren ableiten. Die geplante Anpassung der Vorauszahlungen soll nun nichts anderes ...

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