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SWK 29, 10. Oktober 2000, Seite 711

Virtuelle Versteigerungen

Zivilrechtliche und umsatzsteuerrechtliche Aspekte des Internethandels

Helga Rathgeber und Martin Zehentmayer

Die Entwicklung im Bereich E-Commerce führte zur Entstehung und Verbreitung der Handelsplattform Internet-Auktion, die in jüngster Zeit einen rasanten Zuwachs erfährt. Anfang Juni 2000 wies der Internet-Katalog Yahoo! bereits über 60 Auktionsanbieter im deutschen und über 270 im US-amerikanischen Verzeichnis aus.Der folgende Beitrag versucht eine zivil- und umsatzsteuerrechtliche Einordnung dieser virtuellen Versteigerungen.

Definition Unter einer Auktion wird die Veräußerung einer Sache an den Meistbietenden verstanden. Das Gebot stellt ein Vertragsanbot dar, welches durch den Zuschlag angenommen wird. Eine Internet-Auktion unterscheidet sich von der herkömmlichen Versteigerung allerdings dadurch, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Internet-Auktionshäusern i. d. R. vorsehen, dass der Vertragsabschluss nach Ablauf einer bestimmten Frist zustande kommt, innerhalb derer die Kaufinteressenten Gebote abgeben können. Durch diese zeitliche Beschränkung fehlt die für eine Auktion wesentliche Situation, wonach der letztlich Meistbietende den Zuschlag erhält und nicht derjenige, der zu irgendeinem Zeitpunkt (zufällig) am meisten geboten hat. Es scheint deshalb zweifelhaft, o...

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