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Verschmelzungsbedingter Gesellschafterwechsel im Wirtschaftsjahr einer Mitunternehmerschaft
Die Frage, ob die Verschmelzung einer einen Mitunternehmeranteil haltenden übertragenden Kapitalgesellschaft eine Auswirkung auf einen vom Verschmelzungsstichtag abweichenden Bilanzstichtag und damit Gewinnermittlungszeitraum der Personengesellschaft hat, ist insofern zu bejahen, als bei der Mitunternehmerschaft in ihrem Wirtschaftsjahr ein Gesellschafterwechsel vorliegt. Die Tatsache, dass dieser Gesellschafterwechsel die Folge eines handels- und steuerrechtlichen Gesamtrechtsnachfolgetatbestandes darstellt, ändert nichts daran, dass die Zurechnung des steuerlichen Ergebnisses des Wirtschaftsjahres der Personengesellschaft zum Teil zur übertragenden und zum Teil zur übernehmenden Kapitalgesellschaft zu erfolgen hat. Die Abgrenzung über eine Zwischenbilanz der Personengesellschaft ist daher die exakte Methode zur richtigen Einkommensbesteuerung der beiden Kapitalgesellschaften. Diese Frage ist allerdings keine des UmgrStG, die Geltung des Art. I UmgrStG wird mit anderen Worten durch das Fehlen einer Zwischenbilanz der Personengesellschaft nicht beeinträchtigt. Es müsste in diesem Fall das steuerliche Jahresergebnis der Personengesellschaft im Wege der Schätzung auf die beiden Körperschaften aufg...