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SWK 29, 10. Oktober 2000, Seite 104

Vermietung und Verpachtung

Werden i. Z. m. den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Sanierungsaufwendungen im Hinblick darauf getätigt, später dort einen Familienwohnsitz zu begründen, stellen diese Aufwendungen nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung dar. – (§ 20 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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