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Dienstverhältnis: Anerkennung
•Im Zusammenhang mit der Verweigerung der Anerkennung eines Dienstverhältnisses entspricht es der Lebenserfahrung, daß eine mit der Reinigung von Räumlichkeiten und Gegenständen betraute Person, zumal nach vier Jahren dauernder Tätigkeit, diese exakt zu beschreiben vermag. - (§ 8 KStG 1988), (Abweisung)
(Im Beschwerdefall konnte die Dienstnehmerin die Beschaffenheit und Ausstattung der von ihr angeblich wöchentlich gereinigten Räume nicht mit der zu erwartenden Genauigkeit beschreiben.)
( und 0032)