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Einkommensteuer - Verpachtung und Betriebsaufgabe
Verpachtung und Betriebsaufgabe (§ 24 EStG)
Wird ein Betrieb Ende 1984 verpachtet und hat der Pächter die Betriebspflicht und die Verpflichtung, das gesamte Inventar in ordentlichem Zustand zu erhalten, dann liegt zu diesem Zeitpunkt noch eine Betriebsaufgabe vor. Wird die Firma dann Ende 1988 gelöscht, so entsteht erst zu diesem Zeitpunkt der Aufgabegewinn ().