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Erlaß bezüglich Bereitstellung von Wiedergaben auf Datenträgern
Erlaß des BMF enthält Klarstellungen und wirft Fragen auf
Die mit dem Abgabenänderungsgesetz 1998 beschlossenen Änderungen der § 131 Abs. 3 und § 132 Abs. 3 der BAO wurden im BGBl. I Nr. 28/1999 am publiziert. Im Februar 1999 wurde vom BMF dazu ein Erlaß veröffentlicht. Dieser Erlaß enthält einige Klarstellungen, wirft aber wiederum Fragen auf.
1. Ausgangssituation
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1998 wurden die §§ 131 und 132 der BAO, die sich im Sinne des Steuerrechtes mit dem Einsatz von EDV für Buchführungszwecke beschäftigen - wie schon öfters dargestellt) -, wesentlich geändert.
Am wurde vom Bundesministerium für Finanzen der Erlaß GZ 02 2251/5-IV/2/99 bezüglich der gegenständlichen BAO-Änderung veröffentlicht. Im folgenden wird dieser Erlaß abgedruckt und im Anschluß daran zu den darin enthaltenen Klarstellungen Stellung genommen und auf die aufgeworfenen Fragestellungen eingegangen.
2. Erlaß GZ. 02 2251/5-IV/2/99 vom
„Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1998, AbgÄG 1998, BGBl. I Nr. 28/1999, sind die Bestimmungen der § 131 Abs. 3 und § 132 Abs. 3 BAO wie folgt geändert worden:
Im § 131 Abs. 3 und im § 132 Abs. 3 wird jeweils folgender Satz angefügt: „Werden dauerhafte Wiedergaben erstellt, so sind diese auf Datenträ...