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Einkommensteuer - Preisnachlaß als Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Preisnachlaß als Vorteil aus dem Dienstverhältnis (§ 25 EStG)
Der Bfr. hat einen BMW Baujahr 1983 Ende 1984 um 80.000 S billiger erworben. Den Grund für diesen Vorteil sah die Finanzverwaltung in der Tatsache, daß der Bfr. Anfang Feber 1984 jenen Betrieb überprüfte, der das Fahrzeug um 170.000 S ankaufte, um es am gleichen Tag um 85.000 S an einen Autohändler zurückzuverkaufen, der es dann an den Bfr. weiterverkaufte. Der VwGH bestätigte, daß die Verbilligung als Vorteil aus dem Dienstverhältnis steuerpflichtig ist ().
Anmerkung: Von der Optik her ist die Sache etwas seltsam, da der Beschwerdeführer, nunmehr Wirtschaftstreuhänder, damals Betriebsprüfer war. Vielleicht hielt er sich an die Bibelstelle vom vorausblickenden Verwalter (Lukas 16 , 1 – 8).