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SWK 10, 1. April 1999, Seite R 031

Ungeklärter Vermögenszuwachs

Es ist zwar an sich zulässig, bei Vorliegen eines ungeklärten Vermögenszuwachses eine Zurechnung zu den vom Abgabepflichtigen erklärten Einkünften vorzunehmen; werden aber doch nicht von vornherein von der Hand zu weisende Einwendungen dahingehend erhoben, daß eine vorgenommene Zurechnung denkunmöglich sei, hat sich die Behörde damit zumindest auseinanderzusetzen. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

(, 0283)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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