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SWK 10, 1. April 1999, Seite K 009

Einkommensteuer - Verlustmodell Hotelnutzungsrecht

Verlustmodell Hotelnutzungsrecht (§ 2 EStG)

Bei einer echten stillen Beteiligung als Kapitalveranlagung können 17 Jahre für Erreichen eines Gesamtüberschusses nicht als übliche Zeit angesehen werden ().

Anmerkung: Der VwGH betont in diesem Erkenntnis, daß die Rechtsprechung für Vermietungstätigkeiten nicht auf bloße Kapitalveranlagungen angewandt werden kann. Damit muß bei Kapitalveranlagungen der Gesamtüberschuß in einem wesentlich kürzeren Zeitraum als bei Vermietungen erreicht werden.

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