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SWK 10, 1. April 1999, Seite R 032

Verfahren: Glaubhaftmachung

Voraussetzung einer Glaubhaftmachung ist, daß dem Abgabepflichtigen ein Beweis nicht zuzumuten ist; es kann aber auch einer durch einen Unfall in ihrer Gesundheit beeinträchtigten Person zugemutet werden, nachvollziehbare Angaben über die für eine Haushaltshilfe getätigten Aufwendungen zu machen. - (§ 138 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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