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SWK 10, 1. April 1999, Seite R 033

EuGH: Nationale Verjährungsfristen

Verfahrensrecht: Anwendbarkeit nationaler Verjährungsfristen für die Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge

Urteilstenor des EuGH:

„1. Daß der Gerichtshof ein Vorabentscheidungsurteil über die Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts erlassen hat, ohne die zeitlichen Wirkungen diesesS. R 034 Urteils zu begrenzen, berührt das Recht eines Mitgliedstaats nicht, sich gegenüber Klagen auf Erstattung von unter Verstoß gegen diese Vorschrift erhobenen Abgaben auf eine nationale Ausschlußfrist zu berufen.

2. Das Gemeinschaftsrecht verwehrt es einem Mitgliedstaat nicht, sich gegenüber Klagen auf Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben worden sind, auf eine nationale Ausschlußfrist von drei Jahren zu berufen, die von der günstigeren allgemeinen Frist für Klagen gegen Private auf Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge abweicht, wenn diese Ausschlußfrist in gleicher Weise auf alle Klagen auf Erstattung von Abgaben unabhängig davon angewandt wird, ob sie auf das Gemeinschaftsrecht oder auf das innerstaatliche Recht gestützt werden.

3. Das Gemeinschaftsrecht verwehrt es einem Mitgliedstaat unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens nicht, sic...

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