Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 8, 10. März 1999, Seite S 204

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 1999

(BMF) - Für das Jahr 1999 gelten folgende monatliche Regelbedarfsätze:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bei einem Alter
von
0 bis 3 Jahren
1.990 S
bis
6
Jahren....
2.540 S
bis
10
Jahren....
3.250 S
bis
15
Jahren ....
3.740 S
bis
19
Jahren....
4.410 S
bis
28
Jahren ....
5.550 S.



Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in Rz. 795 ff. der Lohnsteuerrichtlinien 1999 verwiesen.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. ( GZ 07 0104/2-IV/7/99)

Daten werden geladen...