Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 1999
(BMF) - Für das Jahr 1999 gelten folgende monatliche Regelbedarfsätze:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bei einem Alter | von | 0 bis 3 Jahren | 1.990 S | |||
bis | 6 | Jahren.... | 2.540 S | |||
bis | 10 | Jahren.... | 3.250 S | |||
bis | 15 | Jahren .... | 3.740 S | |||
bis | 19 | Jahren.... | 4.410 S | |||
bis | 28 | Jahren .... | 5.550 S. |
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in Rz. 795 ff. der Lohnsteuerrichtlinien 1999 verwiesen.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. ( GZ 07 0104/2-IV/7/99)