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EuGH: Übertragung von Verlusten
•Ertragsteuern: Konzernintere Übertragung von Verlusten unter Beteiligung ausländischer Gesellschaften (Art. 52 und 58 EGV)
Urteilstenor des EuGH:
„1. Artikel 52 EG-Vertrag steht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, die bei in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften, die zu einem Konsortium gehören, über das ihnen eine Holdinggesellschaft gehört, und die von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch machen, um über diese Holdinggesellschaft Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zu gründen, den Anspruch auf eine Steuerermäßigung an die Voraussetzung knüpfen, daß die Tätigkeit der Holdinggesellschaft ganz oder hauptsächlich im Halten der Aktien von in dem betreffenden Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaften besteht.
2. Unter Umständen wie denen des Ausgangsrechtsstreits schreibt Artikel 5 EG-Vertrag dem nationalen Gericht weder vor, seine Rechtsvorschriften gemeinschaftsrechtskonform auszulegen, noch, sie in einer Situation, die nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt, unangewendet zu lassen."
( ICI, Vorabentscheidungsersuchen des britischen House of Lords)
S. R 26Anmerkung: Der diesem Urteil zugrunde liegende Re...