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SWK 8, 10. März 1999, Seite R 023

Gerichtsgebühren: Vergleich

Enthält ein Vergleich keine Verpflichtung zu einer konkreten, von der ursprünglichen Klage noch nicht erfaßten Leistung, ist die Pauschalgebühr nicht von einem höheren Streitwert zu berechnen. - (§ 18 Abs. 2 Z 2 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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