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SWK 8, 10. März 1999, Seite R 24

Pauschalgebühr

Im Zusammenhang mit der Vorschreibung der Pauschalgebühr ist auf Grund der durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gegebenen Verdrängung der früheren Gebührenbestimmung und der rückwirkend in Kraft gesetzten Neuregelung davon auszugehen, daß für ein Firmenbuchgesuch vom bereits die Gebührenbestimmung des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes BGBl. I Nr. 114/1997 Anwendung findet. - (TP 10 D I a 3 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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