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Pauschalgebühr
•Im Zusammenhang mit der Vorschreibung der Pauschalgebühr ist auf Grund der durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gegebenen Verdrängung der früheren Gebührenbestimmung und der rückwirkend in Kraft gesetzten Neuregelung davon auszugehen, daß für ein Firmenbuchgesuch vom bereits die Gebührenbestimmung des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes BGBl. I Nr. 114/1997 Anwendung findet. - (TP 10 D I a 3 GGG), (Abweisung)
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