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SWK 8, 10. März 1999, Seite R 024

Finanzstrafverfahren: Verfolgung

Eine Verfolgungshandlung im Sinne des Finanzstrafgesetzes liegt dann vor, wenn sie nach außen gerichtet ist, wobei ein Amtshilfeersuchen zu einer nach außen erkennbaren Amtshandlung gehört. - (§ 31 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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