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GrESt: Begünstigung
•Der steuerbegünstigte Zweck im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes 1955 mußte innerhalb von 8 Jahren ab Erwerb erfüllt werden, wobei das Finanzamt nicht zu prüfen hatte, ob das Grundstück zur Errichtung einer Arbeiterwohnstätte geeignet war. - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
(, 0247)