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SWK 8, 10. März 1999, Seite S 204

Freiwillige Vergütungen für Arbeitsleistungen naher Angehöriger

(A. B.) - Ein Wirtschaftstreuhänder hatte seiner Gattin und seinem Sohn, die bei ihm beschäftigt waren, jeweils eine freiwillige Abfertigung (von rd. 770.000 S bzw. 396.000 S) ausbezahlt. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz sah diese Zahlungen als nicht betrieblich veranlaßt an, weil anläßlich der Beendigung von anderen Dienstverhältnissen keine Vergütungen dieser Art geleistet worden sind. Der Abgabepflichtige wandte im Verfahren vor dem VwGH ein, daß dies in anderen Fällen, die sich vor bzw. nach dem Prüfungszeitraum ereignet hätten, sehr wohl der Fall gewesen sei.

Der VwGH wies die Beschwerde - im Hinblick auf das weitere Vorbringen des Beschwerdeführers - dennoch ab: Ob der Aufwand für die strittigen freiwilligen Aufwendungen als Betriebsausgabe abzuziehen sei, hänge davon ab, ob es sich um Leistungen handle, die unter Bedachtnahme auf den Wert von Leistung und Gegenleistung einer Überprüfung im Rahmen des Fremdvergleichs standhalten würden. Maßgebend sei somit, ob Leistungen nach Art der behaupteten freiwilligen Abfertigungen auch an familienfremde Dienstnehmer gewährt worden sind. Orientiere sich der Fremdvergleich ausschließlich am inneren Betriebsvergleich, könne das Merkmal ...

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