Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 8, 10. März 1999, Seite R 025

Finanzstrafgesetz

Die Günstigkeitsregel des § 4 Abs. 2 Finanzstrafgesetz betrifft immer nur die Frage geänderter strafgesetzlicher Vorschriften, greift jedoch nicht Platz, wenn sich die der Tat zugrundeliegenden abgabenrechtlichen Normen ändern. - (§ 4 Abs. 2 FinStrG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...