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Nochmals: Vorsteuerabzugsberichtigung und Insolvenz
Reduzierung der Ansprüche des Finanzamtes
Im SWK-Heft 6/1998, Seite S 218, wurde von Gaedke darauf hingewiesen, daß der OGH die Einordnung der Vorsteuerberichtigung als Konkursforderung entschieden hat, womit aber nicht alle Fragen in diesem Zusammenhang als geklärt angesehen werden können. Gegenstand der Entscheidung des OGH (8 Ob 2244/96z vom ) war auch die Frage, ob die vom Masseverwalter in Rechnung gestellte Vorsteuerberichtigung Sondermassekosten darstellt oder nicht. Entgegen der Entscheidung des 3. Senates vom , in der die versteigerte Liegenschaft als Sondermasse und der Vorsteuerberichtigungsbetrag gemäß § 12 Abs 10 UStG als Sondermassekosten behandelt wurden, befindet der OGH in seiner Entscheidung vom , daß die vom Masseverwalter abzuführende Vorsteuerberichtigung keine Sondermassekosten darstellt.
Diese Beurteilung wirft eine Reihe von Fragen und Problemen auf:
• Was bedeutet das hinsichtlich der Weiterverrechnung gemäß § 12 Abs. 14 UStG?
• Welcher Betrag ist auf der Rechnung (im Vertrag) auszuweisen, wenn der Vorsteuerberichtigungsbetrag noch nicht bekannt ist?
Unseres Erachtens wird – wie auch in der OGH-Entscheidung erläutert – der Erwerber immer einen Nettokaufpreis kalkulieren und demnach bereit sein, einen höheren Gesamtkaufpreis zu zahlen,...