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SWK 11, 10. April 1998, Seite 035

Selbstanzeige: Wirkung

Eine Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung, wenn gegen andere an der Straftat Beteiligte schon ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden ist - (§ 29 Abs. 3 lit. a FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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