Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1998, Seite R 35
Selbstanzeige: Wirkung
•Eine Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung, wenn gegen andere an der Straftat Beteiligte schon ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden ist - (§ 29 Abs. 3 lit. a FinStrG), (Abweisung)
()