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SWK 11, 10. April 1998, Seite 046

Ende der 75 ECU-Grenze für den Reisefreibetrag?

(SWK) - Nach geltendem Verordnungsrecht beträgt der zollrechtliche Reisefreibetrag bei Einreise aus Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien 75 ECU. Dr. Andreas Janko legt in einem Beitrag, der in der April-Ausgabe der SWI veröffentlicht ist, dar, daß diese Regelung durch entgegenstehendes EG-Recht verdrängt ist. Nach den EG-Rechtsvorschriften beträgt der Reisefreibetrag 175 ECU. Janko kommt daher zum Ergebnis, daß die 75-ECU-Grenze nicht mehr anzuwenden ist. Selbst wenn die gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen rückwirkend geändert werden sollten, um die bestehende EG-Widrigkeit des österreichischen Rechts zu sanieren, hält Janko seine Bedenken aufrecht. In diesem Fall hält er die gesetzliche Verordnungsermächtigung, auf die der Finanzminister die Regelung der 75-ECU-Grenze stützt, mangels ausreichender Determinierung für verfassungswidrig. Janko legt seine Argumente ausführlich dar.

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