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Rückwirkende Festsetzung der Firmenbuchgebühren verfassungskonform
VfGH lehnt die Behandlung einer Beschwerde ab
(VfGH) - Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung einer Beschwerde abgelehnt, in der behauptet worden war, die rückwirkende Festsetzung der Tarife bestimmter Firmenbuchgebühren, so für die Eintragung von Aktiengesellschaften und GmbHs und von Kapitalerhöhungen dieser Gesellschaften, sei verfassungswidrig.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte in einem Erkenntnis vom September 1997 entschieden, daß die damals geltende Regelung gegen Gemeinschaftsrecht verstoße und daher nicht anzuwenden sei. Das Gemeinschaftsrecht erlaube wohl Gebühren für die Eintragung ins Firmenbuch, diese dürften aber nicht - wie damals gesetzlich vorgeschrieben - in Form von Promillesätzen des Kapitals festgelegt sein.
Eine Novelle zum Gerichtsgebührengesetz und die entsprechenden Übergangsvorschriften sehen nunmehr feste Gebührensätze vor, dies aber rückwirkend seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union. Für den Rückwirkungszeitraum dürfen die Gebühren aber nicht höher als nach damals geltendem Recht sein.
Der Verfassungsgerichtshof verwies in seinem Ablehnungsbeschluß auf seine ständige Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Rückwirkung abgabenrechtlicher Vorschriften sowie darauf, daß die Betroffenen ang...