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SWK 11, 10. April 1998, Seite 334

Strafbefreiende Selbstanzeige auch im Bereich des landesgesetzlichen Abgabenstrafrechts

Erfüllung der Anzeigepflicht nach § 108 WAO als strafbefreiende Selbstanzeige

Dr. Otto Plückhahn

Der VfGH hat erstmals im Bereich des landesgesetzlichen Abgabenstrafrechts einer „Selbstanzeige" strafbefreiende Wirkung zuerkannt. Er hat mit Erkenntnis vom , B 552/94, B 848/94, die Erfüllung der Anzeigepflicht nach § 108 Wiener Landesabgabenordnung – welche der Anzeigepflicht nach § 139 BAO entspricht – als strafbefreiende Selbstanzeige qualifiziert. Dem Erkenntnis lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Erstattung einer (weder im VStG noch in der WAO vorgesehenen) Selbstanzeige aus Anlaß einer Getränkesteuernachschau führte zunächst zur Bestrafung des Abgabepflichtigen wegen der angezeigten fahrlässigen Verkürzung der Getränkesteuer und nach Anrufung des VfGH zur Aufhebung der Bestrafung wegen Verletzung des Eigentumsrechts.

Der Beschwerdeführer machte in seiner Beschwerde zwar die Verfassungswidrigkeit des § 254 FinStrG geltend, da diese Bestimmung in gleichheitswidriger Weise im Gegensatz zu § 29 FinStrG keine strafbefreiende Selbstanzeige für den Bereich des landesgesetzlichen Abgabenstrafrechts vorsehe, der VfGH sah jedoch keinen Anlaß für ein bezügliches Gesetzesprüfungsverfahren. Er sieht nämlich in der im § 108 WAO festgelegten Verpflichtung des Abgabepflichtigen, seinen zur Verkürzung einer Abgabe führend...

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