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SWK 11, 10. April 1998, Seite 036

Gerichtsgebühren: Berechnung

Wenn in einem Gerichtsvergleich die Räumung eines Mietobjektes bis zu einem bestimmten Tag vereinbart wird und gleichzeitig festgelegt wird, daß die Räumung mit Übergabe sämtlicher Schlüssel an einen der Kläger als vollzogen gilt, sind die Gerichtsgebühren vom zehnfachen Jahresbetrag der Miete zu berechnen - (§ 58 Abs. 1 JN), (Abweisung)

( [AW 97/16/0006])

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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