Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Jahressechstel: Berechnung
•Das für die begünstigte Lohnversteuerung von sonstigen Bezügen maßgebliche Jahressechstel ist von den laufenden Bezügen aus dem Dienstverhältnis zu errechnen - (§ 67 EStG)
Dieses Sechstel ist immer von den gesamten im Kalenderjahr bereits zugeflossenen laufenden Bezügen zu berechnen; und zwar so, daß die im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge durch die Anzahl der bereits abgelaufenen Kalendermonate zu teilen sind. Der so ermittelte Durchschnitt ist auf den Jahresbezug umzurechnen, also mit 12 zu vervielfachen, und davon das Sechstel zu berechnen. (Abweisung)
()