Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1998, Seite 319

Kritische Würdigung der neuen Liebhabereiverordnung

Neuerliche Ungleichbehandlung der „großen" und „kleinen" Vermietung

MMag. Dr. Klaus Hilber

Mit BGBl. II Nr. 358/1997 wurde die Verordnung des BMF,mit der die VO (sog. L-VO II, BGBl. Nr. 33/1993) über das Vorliegen von Einkünften, über die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und über die Erlassung vorläufiger Bescheide geändert wird, veröffentlicht.

1. Entwicklung der Liebhaberei-VO

Im Jahr 1990 (BGBl. Nr. 322/1990) wurde die erste Fassung der Liebhaberei-Verordnung veröffentlicht. Der ersten Fassung war aber eine nur kurze Lebensdauer beschieden, weil der Verfassungsgerichtshof (Erkenntnis vom , V 53/91) Teile dieser L-VO I wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben hat.

Die zweite L-VO stammt aus dem Jahr 1993 (BGBl. Nr. 33/1993). Auch diese Fassung der L-VO wurde einer Kontrolle durch den VfGH (Erkenntnis vom , B 301/94) unterworfen. In diesem Erkenntnis hat der VfGH grundlegende Aussagen zur Behandlung von Liebhabereibetätigungen getroffen. So hat er dargelegt, daß der Beobachtungszeitraum (dieser Zeitraum ist zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer behaupteten erwerbswirtschaftlichen Betätigung erforderlich; er dient somit bloß zur Sammlung von Informationen) strikt von der Frage zu trennen ist, in welchem Zeitraum ein Gesa...

Daten werden geladen...