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SWK 11, 10. April 1998, Seite 033

Die widerlegbare Beteiligungsvermutung

Berechnung sowie Auswirkung auf die Zuschreibungspflicht gemäß § 6 Z 13 EStG

Univ.-Doz. Dr. Roman Rohatschek

Durch das EU-GesRÄG wurde die Gliederung des Finanzanlagevermögens an jene des Artikel 9 der 4. EG-Richtlinie angepaßt und ebenso die Grenze in § 228 Abs. 1 HGB für eine im Zweifel bestehende Beteiligung von 25% auf 20% des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft verringert. Für diese Grenze der widerlegbaren Beteiligungsvermutung enthält § 228 Abs. 1 HGB jedoch keine weiteren Ermittlungsvorschriften. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit der durch das AbgÄG 1996 eingeführten Zuschreibungspflicht in § 6 Z 13 EStG von Bedeutung. Deshalb wird in diesem Beitrag im besonderen auf die Ermittlung der Anteilshöhe, die zu einer Beteiligungsvermutung führt, eingegangen.

1. Grundlagen

Die Gliederung des Finanzanlagevermögens in § 224 Abs. 2 HGB wurde durch das EU-GesRÄG an die 4. EG-Richtlinie angepaßt und hat folgendes Aussehen:

A. Anlagevermögen:

...

III. Finanzanlagen:

1. Anteile an verbundenen Unternehmen;

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;

3. Beteiligungen;

4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;

5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;

6. sonstige Ausleihungen.

§ 228 HGB enthält die Vorschriften über die Klassifikation von Anteilen an an...

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