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Bescheid: Änderung von Amts wegen
•Ein von einem Feststellungsbescheid abweichender Bescheid ist im Falle der nachträglichen Änderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder aufzuheben - (§ 295 BAO), (Abweisung)
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