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Gerichtsgebühren: Nachlaß
• Ein Nachlaßbegehren betreffend Gerichtsgebühren für die (irrtümlich) doppelte Eintragung identer Pfandrechte ist mangels besonderer Härte abzulehnen, wenn der Grund der Vorschreibung nicht etwa in einem Fehlverhalten des Grundbuchsgerichtes, sondern in Fehlleistungen gelegen ist, die vom Beschwerdeführer selbst zu vertreten sind - (§ 9 Abs. 2 GEG), (Abweisung)
(, AW 97/16/0025)