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SWK 20, 15. Juli 1998, Seite 451

Vorsteuerrückerstattung für ausländische Unternehmer bei Versäumnis der Fallfrist 30. 6. noch möglich?

Aufwendungen anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden als Rettungsanker

Mag. Dr. Stefan Hübner

Mit Verordnung BGBl. 279/1995 wurde in Österreich das Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer geschaffen. Erstattungsanträge sind bis spätestens 30. 6. des Folgejahres zu stellen. Erfolgt bis zu diesem Stichtag kein Antrag, ist die Vorsteuer - vermeintlich - verloren. Im folgenden wird eine Möglichkeit aufgezeigt, wie ein ausländischer Unternehmer trotz Versäumnis der Fallfrist noch zu den Vorsteuerbeträgen kommt.

1. Problemstellung

In Umsetzung der 8. und 13. EG-Umsatzsteuerrichtlinie regelt die Verordnung BGBl. 279/1995 ein vereinfachtes Verfahren zur Erstattung von abziehbaren Vorsteuerbeträgen an Unternehmer, die in Österreich weder über Sitz noch Betriebstätte verfügen. Als Anwendungsvoraussetzung darf der ausländische Unternehmer im Erstattungszeitraum grundsätzlich keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG (das sind Lieferungen, sonstige Leistungen, Eigenverbrauch) in Österreich getätigt haben. Unschädlich sind jedoch steuerfreie Umsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 UStG (z. B. Beförderungsleistungen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr), Umsätze bei denen die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht (Reverse-charge-System) und Umsätze, die der Einzelbesteuerung von ausländischen Beförderung...

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