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SWK 20, 15. Juli 1998, Seite 014

Einkommensteuer - Negatives Kapitalkonto bei Übernahme

Negatives Kapitalkonto bei Übernahme (§ 24 Abs. 2 EStG)

Treten neue Kommanditisten unter Übernahme der negativen Kapitalkonten der ausscheidenden Gesellschafter in eine KG ein, so kommt es auch dann zu keinem Verlust, wenn die negativen Kapitalkonten nicht durch stille Reserven einschließlich Firmenwert abgedeckt werden können. Ein Verlust entsteht auch dann nicht, wenn nach dem Gesellschafterwechsel ein Sanierungsgewinn erzielt wird oder die neu eintretenden Gesellschafter eine Einlage leisten. Kommt es zu künftigen Gewinnen, dann dürfen diese nicht versteuert werden, weil sie bereits der ausscheidende Gesellschafter im Rahmen seines Veräußerungsgewinnes versteuert hat. Um dies zu erreichen, ist ein Ausgleichsposten auch außerhalb der Bilanz zu führen (BFH , IV R 59/96 in BB 1998, 1242 f.).

Anmerkung: Die ausscheidenden Gesellschafter haben die nicht aufzufüllenden negativen Kapitalkonten als Gewinn versteuern müssen, wie dies auch in Österreich nach § 24 Abs. 2 EStG der Fall ist.

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