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SWK 20, 15. Juli 1998, Seite 014

Einkommensteuer - Aufteilung Grund und Gebäude

Aufteilung Grund und Gebäude (§ 16 EStG)

Die Aufteilung der Anschaffungskosten bebauter Liegenschaften hat nach der Verhältnismethode zu erfolgen. Wenn die Behörde die Gesamtkosten dem Grund zurechnet, weil die Liegenschaften billiger gekauft worden sind, dann ist dies falsch, zumal die Gebäude (Biedermeierhäuser in schlechtem Zustand) Mieteinnahmen von 1 Mio. S erzielten ().

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