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SWK 20, 15. Juli 1998, Seite 461

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Grundstücksumsätzen

Die geänderte Rechtslage im Überblick

Mag. Dr. Stefan Haslinger

Die Entscheidung des z, wonach der Vorsteuerberichtigungsanspruch der Finanzbehörde gemäß § 12 Abs. 10 UStG als Konkursforderung anzusehen ist,hat den Gesetzgeber dazu veranlaßt, kurzfristige Änderungen des UStG in das vom Nationalrat am beschlossene BudgetbegleitG 1998 aufzunehmen, die in der Regierungsvorlage noch nicht enthalten waren.Die Neuregelungen traten am Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft,also am .

Die Berechtigung eines Grundstückslieferers, gemäß § 12 Abs. 14 UStG Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen, die beim Erwerber korrespondierend als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, wird gestrichen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit eines „Opting-Out" von der unechten Befreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG zugunsten einer „normalen" Umsatzsteuerpflicht in § 6 Abs. 2 UStG geschaffen. Wird von der Option Gebrauch gemacht, unterbleibt beim Verkäufer eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG; die Grundstückslieferung wird mit 20% Umsatzsteuer, die jedenfalls eine Masseforderung darstellt, fakturiert, die vom Erwerber nach Maßgabe des § 12 UStG als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Bei Verzicht auf die Option zur Steuerpflicht liegt weiterhin ein unecht befreiter Umsatz vor, der Verkäufer hat eine Vor...

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